Die Alte Vaalser Straße im Vaalserquartier soll die 1. Fahrradstraße im Bezirk Laurensberg werden.
Über die ersten Arbeiten berichtete der Aachener Zeitungsverlag am 3.11. Die Anwohner fragen sich aber, wann die Straße endlich fertiggestellt wird, denn die Arbeiten sollten lt. Zeitungsverlag bis Samstag, den 5. November beendet sein.
Die Fahrbahn zwischen Keltenstraße und der niederländischen Grenze ist bereits mit einem für Fahrradstraßen typischen roten Belag versehen;
zwischen Vaalser Str. und Keltenstr. weisen aber nur ein auf dem Boden angebrachtes Zeichen und die ersten Schilder auf den Beginn der Fahrradstraße hin.
Der Zeitungsverlag hat in seinem Artikel auch darauf hingewiesen, dass die bearbeitende Firma ein ganzes Stück vor den Grenzpfählen zu Vaals ein Stück unmarkiert gelassen hat, was sich dem Betrachter auf den ersten Blick tatsächlich nicht erschlossen hat.
In den letzten Tagen ist aber das letzte Stück bis zur Grenze nachträglich ebenfalls rot markiert worden.
Allerdings scheint sich die Verwaltung, die die Fahrradstraße in Auftrag gegeben hat, nicht mit den niederländischen Nachbarn abgesprochen zu haben, denn auf holländischer Seite, auf der Akenerstraat, erscheint eine rote Markierung gerade einmal rechts und links in der Breite von 80cm, dazwischen befindet sich eine schmale graue Fläche.
Wozu die da sein soll, wissen die Planer vermutlich selber nicht. Für Autos ist sie jedenfalls zu schmal. Die Markierung irritiert mehr, als sie dem Fahrradfahrer Sicherheit verleiht. Am Ende der Straße trifft die Fahrradstraße dann auf die Kerkstraat und endet dann dort. Man kann jetzt über die Kerkstraat, die ähnlich unklar markiert ist, zurück auf die Maastrichterlaan fahren.
Der Radfahrer, der aus Aachen kommt, fragt sich dann aber, warum er nicht gleich auf der Vaalser Str. geblieben ist und einen Umweg über die Alte Vaalser Straße gemacht hat, zumal auch auf der Vaalser Straße ein Radweg verläuft.
Wir meinen:
- Bevor eine solche Fahrradstraße eingerichtet wird, sollte zunächst ein Gesamtkonzept, ein Netzplan, für das Fahrradfahren in Aachen entwickelt werden.
Wir zitieren hier aus dem Koalitionsvertrag GRÜNE und SPD im Rat der Stadt Aachen 2022-2025:
Um die derzeitigen Baumaßnahmen nicht isoliert zu betrachten, werden wir schnellstmöglich einen „Netzplan Radverkehr“ aufstellen, der Radvorrangrouten, Schnellradwege und Zubringertrassen ausweist und bei den anstehenden individuellen Maßnahmen das Zielbild erklären hilft.
Wir tragen außerdem dafür Sorge, dass der Maßnahmenplan Radverkehr zeitnah aktualisiert wird, um so konkrete Straßenbauvorhaben zu priorisieren.
- Bei grenzüberschreitenden Maßnahmen sollte die Aachener Verwaltung auf jeden Fall mit den Nachbarkommunen einen Konsens über übergangslose Maßnahmen finden.
- Bevor eine solche Fahrradstraße eingerichtet wird, sollte auch nach dem Nutzen gefragt werden.
Fahrradfahrer, die aus Aachen nach Vaals fahren, werden eher die Vaalser Straße benutzen als über die Alter Vaalser Str. zu fahren. Zweimal müsste die B1 (Eingang Alte Vaalser Str. / Kerkstraat-Maastrichterlaan in Vaals) überquert werden, um von Vaals aus weiter Richtung Maastricht zu fahren.
- Der Schulweg der Kinder zur GGS Vaalserquartier wird nicht unbedingt sicherer, weil die Kinder unter 8 Jahren die Fahrradstraße nicht benutzen dürfen (s.u.).
Anders sieht es aus mit der Verbindung zwischen Vaalserquartier und dem Ortsteil Laurensberg. Hier hatte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg schon im letzten Jahr beantragt, die Schurzelter Str. in eine Fahrradstraße umzuwidmen. (Dazu demnächst mehr)
Was ist überhaupt eine Fahrradstraße?
In Deutschland sind Fahrradstraßen durch gesonderte Verkehrszeichen gekennzeichnet.
In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren.
Häufig wird Auto- und Motorradverkehr durch ein Zusatzschilder zugelassen.
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das gilt auch für Fahrradfahrer. Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. Bei einem Unfall zieht der Autofahrer i.d.R. den kürzeren, denn er ist ja nur Gast auf dieser Straße.
Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren.
Auch hier gilt der Abstand zu den zu überholenden Fahrrädern von 1,50m. Es gilt auch hier für Radfahrer ein Rechtsfahrgebot.
Auch auf Fahrradstraßen gilt an Einmündungen die Rechts-vor-Links-Regelung, wenn kein Verkehrszeichen etwas anderes regelt.
Es gilt auch hier die Formel: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch benutzen. Das gilt auch für Fahrradstraßen, da sie nicht baulich vom Autoverkehr getrennt sind.