Das ständige Leid(en) mit den E-Scooter-Benutzern

(12:07 h abgestellt in der Schurzelter Str./Einmündung Schurzelter Winkel)

Wenn man an einem beliebigen Tag, sagen wir am Sonntag, den 21. Mai, durch unseren Stadtteil geht, sieht man sie an vielen Stellen schon von weitem: Verkehrswidrig abgestellte E-Scooter.

Das ist nicht nur rücksichtslos, sondern für viele Menschen, die den Bürgersteig benutzen, gefährlich. Vor allem für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwagen können diese Fahrzeuge zu Stolperfallen werden. Bleibt man an solch‘ gefährlich abgestellten Rollern hängen, kann es zu Stürzen führen.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Im ersten Referentenentwurf des damaligen Verkehrsministers Scheuer (CSU) hieß es lapidar: Die E-Scooter „werden nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.“

Googelt man einmal, was das bedeutet, so findet man z.B. im juraforum:

„Der E-Scooter (sollte) ganz an der Seite des Gehweges abgestellt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Fußgänger noch gut den Gehweg passieren können. Dies ist insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bedenklich, die von vielen Leuten benutzt werden.“

Oder der ADAC sagt dazu:

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. 

Hier klingt § 1, die Grundregel der Straßenverkehrsordnung (StVO), durch, obwohl Bürgersteige im eigentlichen Sinne keine Straßen sind.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und genau hier liegt das Problem.

Zufällig Beispiele von besagtem Sonntag gegen 12 h zeigen in unserem gesamten Stadtteil, dass viele E-Scooter verkehrsbehindernd abgestellt werde

(11:50 h Vaalserquartier Haltestelle Steppenberg)

(11:51 h Vaalserquartier Haltestelle Kullen)

(12:07 h Laurensberg vor dem Seniorenheim Pflegewohnstift Laurensberg, Schurzelterstr.)

(12:11 h Laurensberg Kreuzung Schlossparkstr./Roermonder Str.)

(12:19 h Soers, Soerser Weg)

Selbst quer auf Radwegen abgestellte E-Scooter sind schon gesichtet worden.

Die politischen Parteien in Aachen versuchen schon seit Jahren, dieses Problem in den Griff zu bekommen; bisher vergeblich.

Dass das nicht nur in Laurensberg und Aachen ein Problem ist, sondern europaweit, zeigt die Millionenstadt Paris, in der seit kurzem E-Scooter ganz verboten sind.

Der Spiegel widmete dem Problem in seiner 20. Ausgabe am 13. Mai sogar einen dreiseitigen Artikel. 

Was ist zu tun?

Das beste wäre es natürlich, die E-Scooter-Benutzer würden sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Gefährte rechts am Bürgersteig abstellen.

(Beispielhaft fanden wir am selben Tag diese beiden E-Scooter in der Wildbachstr. abgestellt, obwohl der Fußweg eigentlich zu schmal ist.)

Um die Attraktivität von E-Scootern (nahe Wege zum Erreichen und Abstellen) zu erhalten, müssten eigentlich in jeder Straße Stellplätze für Fahrräder und E-Scooter geschaffen werden, was zum weiteren Verlust von Kfz-Stellplätzen führen würde. Das wird sicherlich keiner wollen.

Oder das Ordnungsamt der Stadt Aachen müsste, da es für den ruhenden Verkehr zuständig ist, falsch abgestellte E-Scooter regelmäßig auf Kosten der Falschparker oder der Halter entsorgen.

Hier schließen wir uns einem Bürgerantrag der Arbeitsgemeinschaft 60plus der SPD an, der das Ordnungsamt der Stadt dazu auffordert.

Im Nachfolgenden dokumentieren wir diesen Antrag.

Antrag der Arbeitsgemeinschaft 60plus der SPD an das Bürgerforum der Stadt Aachen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Jahren versuchen die im Rat der Stadt Aachen vertretenen Parteien, die Wildwüchse bei der Benutzung der E-Scooter in den Griff zu bekommen.

Am 4. März 2020 gab es dazu einen Antrag der CDU und der SPD,

am 15. Januar 2021 einen Antrag der Linken

am 13.7.2021 einen erneuten Antrag der SPD-Fraktion.

Getan hat sich aus unserer Sicht bisher leider nichts.

Wir als Arbeitsgemeinschaft 60plus der SPD sehen nach wie vor eine Gefährdung vor allem älterer Menschen (besonders die mit Gehhilfen), Sehbehinderter, Rollstuhlfahrer aber auch Eltern mit Kinderwagen durch vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter in unserer Stadt, sogar Fahrradfahrer auf Radwegen und Kinder auf Rädern, die noch den Bürgersteig benutzen müssen, sind betroffen.

Uns ist die Rechtslage bewusst, dass E-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Leider werden die E-Scooter häufig jedoch quer auf Fuß- und auf Radwegen abgestellt, sodass vor allem die oben genannten Bezugsgruppen gefährdet sind.

Da solchermaßen abgestellte Fahrzeuge zum ruhenden Verkehr gehören, ist u.E. das Ordnungsamt dafür zuständig, in solchen Fällen Abhilfe zu schaffen und die Gefahrenquellen zu beseitigen.

Wir bitten daher das Bürgerforum, darauf hinzuwirken, dass das Ordnungsamt der Stadt Aachen diese Problematik endlich in Angriff nimmt und tätig wird und durch regelmäßige Kontrollfahrten und nach Information aus der Bevölkerung (z.B. über das Anliegenmanagement) die teilweise lebensgefährlichen Gefahrenquellen umgehend beseitigt.

Wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, ist wie bei anderen motorisierten Fahrzeugen der Halter haftbar zu machen.